AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Fusion Bikes GmbH * Karl-Benz-Str.3 * 63128 Dietzenbach
1. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage lang gebunden. Der Liefervertrag kommt zustande, wenn innerhalb 14 Tagen die Bestellung von uns schriftlich angenommen oder die Lieferung ausgeführt wird.
2. Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstigen Nachlaß, ab unserem Lager rein netto, nach unseren am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preislisten. Im Verkehr mit Nichtkaufleuten halten wir uns jedoch an unsere, bei Zustandekommen des Liefervertrags gültigen Preislisten, soweit die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach diesem Zeitpunkt erfolgen soll.
3. Limit-Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Abruf-Aufträge, die einer besonderen schriftlichen Bestätigung bedürfen, müssen vom Besteller innerhalb der schriftlich vereinbarten Zeit abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Waren auch ohne vorherige Anzeige zum Versand zu bringen oder andererseits zu verkaufen, bzw. eine weitere Lieferung zu verweigern. Bei festen Bestellungen müssen wir uns den Zwischenverkauf vorbehalten.
4. Lieferfristen, die mit uns vereinbart worden sind, werden eingehalten. Sollte jedoch eine Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten werden, so kann der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat setzen und gemäß § 326 BGB vorgehen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges sind auf den Wert der verkauften und nicht bzw. nicht rechtzeitig gelieferten Ware beschränkt.
5. Abnahme. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegen-standes vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
6. Der Versand erfolgt, auch wenn freie Lieferung vereinbart worden ist, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wird eine besondere Versandart gewünscht, insbesondere ein beschleunigter Versand oder Transport, so gehen sämtliche hieraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Sendungen, die im mangelhaften Zustand ankommen, sind UPS usw. vor Abnahme zur Feststellung des Schadens zu übergeben.
7.1. Gewährleistung für gutes Material und sachgemäße Herstellung erfolgt in der Weise, daß Waren und Warenteile, welche infolge von Mängeln des Materials oder Arbeit untauglich sind, durch mangelfreie ersetzt werden. Rücksendungen werden ohne vorherige Verständigung nicht angenommen. Die Ersatzstücke werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Irgendwelche andere Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Sind auch die Ersatzstücke mangelhaft, so kann der Besteller insoweit statt Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7.2. Ein Anspruch ist ausgeschlossen bei Waren, die von Fremden repariert oder bearbeitet wurden. Außerdem, wenn: a) es um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Ware handelt; b) die Fabrikationsnummer unkenntlich gemacht wurde; c) die Ware unsachgemäß behandelt wurde; d) die Ware vorschriftswi-drigen Beanspruchungen ausgesetzt war, z.B. Überschreitung der Belastung; e) die Ware durch äußere Einwirkung oder eine mechanische Verletzung schadhaft geworden oder übermäßiger Erhitzung ausgesetzt war; f) Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind; g) die Ware an der defekten Stelle bereits Veränderungen durch Reparaturen oder dergleichen erfahren hat.
7.3. Waren die ersetzt wurden, gehen in unser Eigentum über.
7.4. Beanstandete Waren müssen uns nach vorheriger Absprache eingeschickt werden.
7.5. Schadenersatzansprüche aller Art, insbesondere auch wegen Personen-, Sach-, Vermögensschäden sind ausgeschlossen, gleichgültig auf welche Rechtsgrundlage sie gestützt werden könnten. Schadenersatzansprüche nach § 463, 480 III, 635 BGB bleiben unberührt.
7.6. Für unsere Beratung oder Beratung durch unsere Mitarbeiter kann keine Haftung übernommen werden.
7.7. Die Haftung für einen Schaden, der auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, schließen wir mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht aus. Dies gilt auch für Schäden aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder Beratungen.
8. Mängelrügen wegen Fehlmengen können bei beschädigter Verpackung oder bei einem Unterschied zwischen den auf den Versandpapieren angegebenen Gewicht dem Käufer gegenüber nicht geltend gemacht werden, sondern sind bei der Post, UPS oder dem Spediteur unter Anzeige gegen uns zu erheben. Gütemängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Ankunft der Ware am Bestimmungsbahnhof erhoben werden. Für Fehlermengenrügen bei unversehrter Verpackung gilt das Gleiche; zudem ist der Lieferschein/Rechnung sowie die Bestätigung eines Zeugen unverzüglich an uns zu senden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdecken zu rügen. Sie können nach Ablauf von sechs Monaten, nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort, nicht mehr geltend gemacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung unser Eigentum – dies gilt insbesondere bis zur Einlösung sämtlicher Schecks, Wechsel und anderer Zahlungsweisen. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit jetzt schon, bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerungen entstandenen Forderungen gegen seine Abnehmer, mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer verpflichtet sich im Falle seiner Zahlungsunfähigkeit, uns auf Verlangen die Namen seiner Abnehmer, an die unsere Waren ausgeliefert worden sind, bekanntzugeben. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Abnehmers, insoweit zur Rückübertragung, als der Wert, der uns gegebenen Sicherungen unsere Lieferungsforderungen, um mehr als 20 % übersteigt.
10. Zahlungen müssen frei Dietzenbach erfolgen. Bei Kunden - Wechsel auf Nebenplätzen übernehmen wir keine Verbindlichkeiten wegen Fristversäumnis oder Beibringung des Protestes. Bei Nichteinlösung eines Eigenwechsels oder –schecks wird sofort die ganze Schuld fällig, auch die auf spätere Zahlungstage ausgestellten Wechsel. Bei Zielüberschreitung berechnen wir nach der ersten Mahnung bankübliche Verzugszinsen. Zahlungsverzug berechtigt zur Hinausschiebung von Lieferungen oder zum Rücktritt vom Abschluß, soweit noch nicht ausgeliefert worden ist. Bei Zahlungseinstellungen des Käufers werden sofort seine sämtlichen Verpflichtungen fällig, gewährte Rabatte werden hinfällig. Trotz Vereinbarung eines Zahlungszieles sind wir berechtigt, durch eingeschriebenen Brief Barzahlung vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn der Käufer fällige Rechnungsbeträge nicht vereinbarungsgemäß bezahlt hat, wenn er in Abnahmeverzug geraten ist, wenn sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtert haben oder seine Zahlungen stocken, ferner, wenn nach Abschluß der Kaufvertrages bei uns ungünstige Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Käufers eingehen. Wird die Barzahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Absendung geleistet, sind wir berechtigt, von den mit dem Abnehmer geschlossenen Lieferverträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. Der Abnehmer kann mit Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, daß die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Unsere Verkäufer haben keine Vollmacht Inkasso vorzunehmen. Bei nichteingelöste Lastschriften wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 15,00 Euro fällig.
11. Kaufbedingungen des Bestellers, die zu diesen unseren Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Dietzenbach, Gerichtsstand ist Seligenstadt. Wir sind berechtigt, das Amtsgericht Seligenstadt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, anzurufen. Ist der Besteller nicht Vollkaufmann, so gilt die Gerichtsvereinbarung nur für das gerichtliche Mahnverfahren, welches beim Amtsgericht Seligenstadt eingeleitet werden darf. Der Gerichtsstand Seligenstadt gilt auch dann, wenn für den Besteller kein inländischer Wohnsitz festgestellt werden kann.
12. Die oben stehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsabschlüsse als vereinbart.
13. Gemäß § 26 des Datenschutzgesetzes erfüllen wir hiermit unser Pflicht, unsere Geschäftspartner davon in Kenntnis zu setzen, daß wir uns zur Abwicklung unserer Geschäftstätigkeit der Datenverarbeitung bedienen.
14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, sie sind so umzudeuten, daß der wirtschaftliche Zusammenhang bestehen bleibt.